Mit Schreiben vom 20. April 2011 lud Baubürgermeister Professor Dr. Haag die Bürger aus Freiburg-Haslach, die gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans Neue Feuerwache, Plan-Nr. 6-1c, Einsprüche erhoben hatten, zu einem „Lärmmesstag“ (zwischen 14 und 16 Uhr am 7. Mai) auf das Gelände der Neuen Feuerwache, Eschholzstraße ein. Dieser Termin sollte dazu dienen „die tatsächlichen Emissionen aus dem Betrieb der Feuerwehr und die dadurch bedingten Belastungen für die Anwohner zu ermitteln“.

Wir, von der Interessengemeinschaft Freiburg21, freuten uns einerseits über diese Einladung unseres Baubürgermeisters, mit der er uns wahrscheinlich signalisieren wollte, dass unsere Einsprüche ernst genommen werden. Andererseits waren wir skeptisch, da unsere Einsprüche ja nicht gegen die bestehende Feuerwehr gerichtet waren, sondern ausschließlich gegen die angestrebte Änderung des Bebauungsplans und den nachfolgenden Ausbau der Feuerwehr zum Katastrophenschutzzentrum mit einhergehender massiver Erweiterung (ca. Verdoppelung) der Gebäude und zu erwartendem stark zunehmenden Übungsbetrieb und damit verbundenen Emissionen, die nicht nur den Lärm betreffen, sondern auch Dieselabgas- und Lichtemissionen. Wie kann man also etwas messen was noch gar nicht existiert? Wie sehen Ingenieure aus, die es zulassen, dass ihnen Dutzende Anwohner durch die Messanordnungen latschen? War das ernst zu nehmen?

Wir entschlossen uns die Angelegenheit positiv zu sehen und ermutigten alle Nachbarn der Einladung von Herrn Prof. Haag zu folgen. Tatsächlich wurden wir (ca. 40 Anwohner, Frau Löffler – Leiterin der benachbarten Seniorenresidenz Erlenhof und Herr Nixdorf, Vorsitzender der Lokalvereins Freiburg-Haslach) am 7. 5.2011 um 14 Uhr sehr freundlich von den Vertretern der Stadt (Prof. Dr. Haag, Hr. Ebneth und Hr. Rösch), der Feuerwehr (Branddirektor Hohloch - Chef der Feuerwehr, Herr Jos und weitere Kollegen) und von den Ingenieuren Herrn Möhler und Herrn Rehlitz (Firma Möhler & Partner, München) empfangen. Es gab freundliche Ansprachen und dann eine Diskussion, die nach ca. 45 Minuten einvernehmlich abgebrochen wurde, um den eigentlichen Anlass der Veranstaltung, nämlich die Lärmmessung zeitlich zu ermöglichen.

Die Anwohner wurden auf den Übungshof geleitet und wunderten sich spontan über eine Reihe geparkter Privat-PKW, die einige Meter entfernt von der Natursteinmauer und parallel zu dieser abgestellt waren. Die ca. 2 Meter hohe Natursteinmauer soll das angrenzende Wohngebiet vor Lärmemissionen des Übungsbetriebes schützen, was diese aber kaum zustande bringt. Die PKW-Reihe verhinderte an diesem „Lärmmesstag“, dass Lärmquellen wie z.B. Feuerwehrautos - wie sonst üblich - nahe an diese Mauer heranfahren konnten.


Auch sonst wunderten sich die Anwohner, deren Häuser sich in unmittelbarer Nähe des Übungsplatzes befinden, wie relativ leise sich die Übungen doch aus der Nähe anhörten, verglichen mit dem, was sie sonst gewohnt waren. Auch wussten die Feuerwehrleute zunächst nichts von einer Lautsprecheranlage, die oft sogar in grosser Entfernung, nämlich in der dritten Häuserreihe, störend wahrgenommen wird. Als die Gäste auf einen an einer Mauer hängenden Druckkammerlautsprecher deuteten, meinte der Chef der Feuerwehr, er wisse gar nicht ob und wie man diesen in Betrieb setzt…

Die Messungen wurden jedenfalls wie geplant durchgezogen und die Anwohner wurden um ca. 16 Uhr freundlich verabschiedet. Interessierte Anwohner wurden anschließend noch von Herrn Hohloch durch die neuen Gebäudeteile geführt, die dieser auf sehr unterhaltsame und informative Weise erklärte. Ein Feuerwehrbesuch, der allen Anwohnern sicher lange im Gedächtnis bleiben wird.

Nun sind alle (der Herr Baubürgermeister und die Anwohner) gespannt auf das Lärmgutachten…

In einem Brief schilderten wir Herrn Professor Haag unsere Eindrücke...
...und wir bekamen von ihm auch eine Antwort.

Ergänzung:
Im September 2011 wurde die Schalltechnische Untersuchung von Möhler & Partner (Bericht Nr. 700-3296)
vom Stadtplanungsamt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es sagt eine Überschreitung der für Wohngebiete zulässigen Lärmgrenzwerte voraus, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden.